#1 - 5 Punkte die Unternehmer über Homeoffice wissen müssen!
Im Zuge der Digitalisierung und der sich ständig wandelnden Arbeitswelt ist die Arbeit im Homeoffice nicht mehr wegzudenken. Auch in der aktuellen Situation der Corona Krise sind viele Unternehmer gezwungen, ihre Mitarbeiter in das Homeoffice zu schicken.
Doch was hast du als Unternehmer zu beachten, bevor du deine Mitarbeiter in das Homeoffice schickst?
In der Praxis wird der Begriff „Homeoffice” zumeist als Oberbegriff für verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten der „Arbeit von zu Hause” – bspw. Telearbeit oder nur gelegentliches Arbeiten von zu Hause – verwendet. Diese Begriffe finden sich auch in den Gesetzen und Regelungen des Arbeitsschutzes wieder und finden auch im Homeoffice Anwendung.
1. Regelungen der Arbeitsstättenverordnung zu Homeoffice
Die Arbeitsstättenverordnung richtet sich an Arbeitgeber und dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Ziel der Verordnung ist es, Unfälle aller Art an Arbeitsplätzen zu vermeiden. Zur Erreichung dieses Ziels haben die Arbeitgeber die Obliegenheit, die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach den jeweiligen Vorgaben an ihren Arbeitsplätzen zu treffen. Diese Regelung spielt auch bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes zu Hause eine feste Rolle. Nach der neuen Gesetzesdefinition handelt es sich um einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich und ist somit auch in das Arbeitsschutzmanagement mit einzubeziehen.
**2. Vor der erstmaligen Einrichtung GBU - AG tun gut daran, dies auch zu machen **
Da auch im Homeoffice alle Gesetze und Vorschriften Anwendung finden, hat der Unternehmer vor der ersten Benutzung des Arbeitsplatzes im Homeoffice eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und wirksame Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten zu veranlassen.
3. Zutritt zum Homeoffice Arbeitsplatz
Der Unternehmer darf aber nicht einfach das heimische Arbeitszimmer betreten, um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hier bedarf es der Zustimmung der Beschäftigten. Diese Zustimmung sollten Unternehmer auf jeden Fall vorher schriftlich einholen. Eine praktische Möglichkeit, die leicht umzusetzen ist und die auch die Akzeptanz der Mitarbeiter findet, sind Fotos. Lasst euch vom Homeoffice Arbeitsplatz ein Foto senden und nehmt die Bewertung des Arbeitsplatzes an Hand dieses Fotos vor.
**4. Unterweisung **
Natürlich müsst Ihr eure Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn im Homeoffice unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. Dokumentiert die Unterweisung bitte schriftlich, damit Ihr dies auch im Nachhinein nachweisen könnt.
5. Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?
Ihr als Unternehmer tragt die Kosten für die Einrichtung im Homeoffice. Wobei es Ausnahmen zum Mobiliar gibt. Sprecht mit euren Beschäftigten im Vorfeld diese Punkte ab. Meistens wollen Mitarbeiter gar keine Möbel zur Verfügung gestellt bekommen.
**6. Arbeitszeiten im Homeoffice **
Achtet auf die Arbeitszeit eurer Mitarbeiter, denn das Arbeitszeitgesetz ist auch im Homeoffice anzuwenden. Achtet auch auf die Einhaltung der Pausen im Homeoffice.
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Hier könnt Ihr ebenfalls viele nützliche Informationen zu den Themen Arbeitsschutz, Brandschutz und Gesundheitsschutz bekommen.
Bleibt gesund und bis zur nächsten Woche!
Euer Maik vom Mission Safety Podcast
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